Entwaldungsfreie Produkte - Sorgfaltspflicht: Was kommt auf die Marktbeteiligten zu?

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Bei vielen Anwenderinnen und Anwendern im Bereich Holzbau ist aktuell das Thema EUDR – Entwaldungsfreie Produkte – noch nicht angekommen UND ab 30.12.2024 greift diese Reglung mit Gesetzeskraft UND ja: Das bedeutet Arbeit, Arbeit, Arbeit! Mehr dazu hier.

Da "vorgefertigte Gebäude aus Holz" im Anhang der EUDR explizit erwähnt werden, ist in jedem Falle bei Holzhäusern von einem hohen Nachweisaufwand auszugehen. ACHTUNG: Inwieweit dies ebenfalls für die Holzmaterialien in Massivhäusern gilt, ist aus unserer Sicht noch nicht 100 % klar! Natürlich gibt es hier jeweils einen Lieferanten und in der Kundenbeziehung zum Bauherrn wird die Nachweispflicht sicherlich auch am Massivbauer nicht „spurlos“ vorbeigehen.


Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie bietet dazu ein Seminar an!

Der Link zur Registrierung für das EUDR-Webinar 09. August 2024:

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