Entwurf für einfacheren Wohnungsbau

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Die Regeln zur Errichtung von Wohngebäuden sollen vereinfacht werden, um den Wohnungsbau in Ballungszentren zu steigern. Ein entsprechender Entwurf für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus wurde durch den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bereits den entsprechenden Ressorts der Bundesregierung zur Abstimmung vorgelegt.

Das neue Gebäudetyp-E-Gesetz soll den Verzicht auf gewisse Komfort-Standards, etwa die Anzahl der Steckdosen oder dem verwendeten Fenstertyp, beim Neubau deutlich vereinfachen. Unberührt davon bleiben jedoch Standards, die zur Sicherheit des Gebäudes beitragen, wie zum Beispiel Vorschriften zur Statik oder zum Brandschutz. Laut Buschmann bietet sich hier Einsparungspotenzial in Höhe von bis zu zehn Prozent.

Laut seinem Ministerium soll die Änderung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch den rechtssicheren Verzicht auf gewisse Standards deutlich vereinfachen. Diese Erleichterung betrifft ausschließlich Verträge zwischen fachkundigen Unternehmen und greift nur, wenn die Sicherheit und Eignung des Gebäudes dennoch sichergestellt ist. Eine Abweichung von anerkannten Regeln der Technik soll nach dem Entwurf, unter bestimmten Voraussetzungen, nicht mehr als Sachmangel gelten. Eine Aufklärung über die Beschaffenheit des Gebäudes ist weiterhin vorgeschrieben, wenn der Auftraggeber keine fachkundige Firma ist.

Heißt konkret: Der Auftraggeber muss in diesem FHintergrund: Architektinnen und Architekten beanstanden die aktuell rechtlich bestehenden Unsicherheiten beim Einsatz von innovativen Baustoffen und Bauweisen. Die Bezeichnung „Gebäudetyp E“ steht deshalb auch für einfaches und experimentelles Bauen.all weiterhin über die mit den Abweichungen einhergehenden Risiken und Konsequenzen informiert werden.

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